Strom anschliessen

Strom sicher anschliessen und fachgerecht installieren. Ob Neubau, Umbau oder Erweiterung – wir sorgen für einen zuverlässigen Netzanschluss. Auch für temporäre Anschlüsse und die öffentliche Strassenbeleuchtung.

Für Installateure

Ein zuverlässiger Stromanschluss die Grundlage für einen sicheren und reibungslosen Betrieb. Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbebetrieb oder Neubauprojekt: der fachgerechte Anschluss an unser Stromnetz ist essenziell.

Auf dieser Seite finden Fachpartner alle relevanten Informationen, Prozesse und Links. Unser Ziel ist eine effiziente und unkomplizierte Zusammenarbeit, damit Projekte termingerecht umgesetzt werden können.


Die Formulare "Technisches Anschlussgesuch", "Installationsanzeige" und "Apparatebestellung (Mess-/Steuereinrichtung)" können bei Electrosuisse abgerufen werden.

Technisches Anschlussgesuch (TAG)

Für Eigenerzeugungsanlagen (EEA), Wärmepumpen (WP) oder Leistungserhöhungen

Kunden die eine Energieerzeugungsanlage (EEA), Wärmepumpe (WP) oder eine Leistungserhöhung beantragen, müssen bei der Energie Münchenbuchsee AG als Verteilnetzbetreiberin (VNB) ein Technisches Anschlussgesuch einreichen. Diese werden gegen eine Gebühr bearbeitet. Die Energie Münchenbuchsee AG prüft dabei, ob eine Netzverstärkung nötig ist.

TAG Standard

125.- CHF pauschal

Beim TAG Standard wird eine Lastflussberechnung (Strom und Spannung) für den Anschluss der Anlage (Erzeugers oder Verbrauchers) am bestehenden Netz erstellt. Die Energie Münchebuchsee AG beurteilt, ob alle Normen eingehalten werden. Wenn das bestehende Netz die neue Leistung nicht gewährleisten kann, wird die maximal mögliche Dimensionierung der Anlage ohne Netzverstärkung ermittelt.

TAG Varianten

125.- CHF/h (Verrechnung nach Aufwand)

Beim TAG Varianten wird auf der Beurteilung vom TAG Standard weitere Anschlussvarianten geprüft. Ausserdem werden die nötigen Netzverstärkungen und Kosten für den Anschluss der vollen Anlageleistung gemäss dem Gesuch des Kunden vorgeschlagen. Am Schluss erhält der Kunde eine Zusammenstellung.

Massgebend für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Energie Münchenbuchsee AG sind grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) Elektrizitätsversorgung für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie inkl. Erschliessungs- und Anschlussbedingungen. Diese regeln auch die Erschliessungs- und Anschlussbedingungen. Die Preisstrukturen sowie die Anschluss- und Kostenbeiträge werden im vorliegenden Preisblatt geregelt. Die Netz- und Energietarife werden in separaten Tarifblättern geregelt.

Anschlüsse ans Spannungsnetz

Anschluss an das Niederspannungsnetz (NE7)

A Netzkostenbeitrag

Netzkostenbeitrag pro Ampère (A) des Anschlussüberstromunterbrechers:
pro Ampère bis max. 630 Ampère CHF 140.00

Bei einer Erhöhung des Anschlussüberstromunterbrechers wird der Beitrag aufgrund der Differenz zwischen der bestehenden und der neuen Anschlusssicherung festgelegt.

B Netzanschlussbeitrag

Der Netzanschlussbeitrag ab dem von der Energie Münchenbuchsee AG definierten Anschlusspunkt bis zum Anschlussüberstromunterbrecher (siehe Anhang 1 zu den AGB Elektrizitätsversorgung) werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

Anschluss an das Mittelspannungsnetz (NE5)

In der Regel wird der Netzanschluss für alle Kunden in der Niederspannung angeschlossen. Ab einer Leistung von > 630 kVA kann ein Mittelspannungsanschluss bewilligt werden. Die Verrechnung erfolgt nach Anschlusswert (A) oder Leistung (kVA) gemäss der eingereichten Installationsanzeige (IA) oder Planungsunterlagen.

A Netzkostenbeitrag

Kostenanteile pro kVA der installierten Transformatorenleistung

B Netzanschlussbeitrag

Die Anschlusskosten (Kabelzuleitung) ab dem von der Energie Münchenbuchsee AG definierten Anschlusspunkt bis zu den Endverschlüssen in der Transformatorenstation werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

Zusätzlich werden die Erstellungskosten für die Mittelspannungsanlagen/Trafostationen, je nach den zwischen den Parteien geregelten Eigentums- bzw. Besitzverhältnissen und entsprechenden Nutzungsanteilen, in Rechnung gestellt.

Die maximale Leistungsbereitstellung wird vertraglich festgelegt.

Für die nachträgliche Mehrbelastung des Mittelspannungsanschlusses wird ein Netzkostenbeitrag entsprechend der zusätzlich installierten Transformatorenleistung erhoben.

Konzessionierte Elektroinstallateure

Elektroinstallateure
Elektroinstallateure

Die konzessionierten Elektroinstallateure finden Sie auf der Seite des Eidgenössischen Starkstrominpektorats ESTI.

Spezialtarif

Temporäre Anschlüsse, Öffentliche Strassenbeleuchtung und Ersatzversorgung